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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
MAXICOM Consulting by Florian Heinz, vertreten durch Florian Heinz,
nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt,
und dem jeweiligen Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

2. Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in den Bereichen:

  • Geschäftsprozessoptimierung

  • Unternehmensberatung

  • Entwicklung von Unternehmenssoftware

  • Digitalisierung und Automatisierung

  • IT- und KI-Beratung

  • Schulungen und Workshops

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag.

3. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche oder mündliche Angebotsannahme

  • bei mündlicher Angebotsannahme wird eine Auftragsbestätigung mit Firmenstempel und Unterschrift nachgeliefert.  

  • digitale Bestätigung,

  • oder Beauftragung per E-Mail.

Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

 

 

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen.

Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

Bei Projekten mit längerer Laufzeit kann der Auftragnehmer Abschlagszahlungen oder Anzahlungen verlangen.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt:

  • Verzugszinsen gemäß gesetzlicher Regelung zu berechnen,

  • Leistungen auszusetzen,

  • weitere Arbeiten zurückzustellen.

6. Leistungsänderungen

Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Auftraggebers, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert vergütet.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, hierfür ein angepasstes Angebot zu erstellen.

7. Termine und Fristen

Angegebene Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden.

Höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse entbinden den Auftragnehmer für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht.

 

 

 

8. Abnahme von Werkleistungen

Sofern eine Werkleistung vereinbart wurde, gilt die Leistung als abgenommen, wenn:

  • der Auftraggeber die Abnahme erklärt,

  • die Leistung produktiv genutzt wird,

  • oder innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung keine wesentlichen Mängel schriftlich angezeigt werden.

9. Nutzungsrechte

Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Arbeitsergebnissen ein.

Quellcodes, Konzepte, Templates, Bibliotheken und interne Werkzeuge verbleiben – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – im Eigentum des Auftragnehmers.

10. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für wirtschaftliche Erfolge oder bestimmte Geschäftsergebnisse.

11. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.

Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

12. Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

Sofern erforderlich, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).

13. Kündigung

Dauerschuldverhältnisse können mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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